Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern www.weiterbildungstag-mv.de .

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern ist bemüht, seine Website im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie Zugangsbarrieren auf unserem Internetangebot feststellen. Wir antworten Ihnen umgehend und bemühen uns, die festgestellten Zugangsbarrieren schnellstmöglich abzustellen. Ein Kontaktformular finden Sie am Ende dieser Seite.

Bedienhinweise

Die Bedienung der Internetseiten folgt den üblichen Standards. Es sind keine atypischen Bedienkonzepte implementiert. Eine zusätzliche Bedienungsanleitung oder spezifische Produktdokumentation für die Nutzung der Internetseiten sind nicht erforderlich.

In allen gängigen Browsern lässt sich die Größe der Schrift und Grafiken mithilfe der folgenden Tastenkombination anpassen:

Strg (bzw. ⌘ für Mac) und + (plus) oder – (minus) Taste gleichzeitig drücken

Alternativ kann die Anpassung auch über das Einstellungs-Menü des jeweiligen Browsers vorgenommen werden:

  • Chrome: Dreipunkt-Menü (rechts oben) – „Zoomen“
  • Edge: Dreipunkt-Menü (rechts oben) – „Zoom“
  • Internet Explorer: Zahnrad-Menü (rechts oben) – „Zoom“
  • Mozilla Firefox: Drei-Balken-Menü (rechts oben) – „Zoom“
  • Opera: rotes Opera-Symbol (links oben) –Pfeiltasten „Zoom“
  • Safari: Menülesite „Darstellung“ – „Vergrößern“ oder „Verkleinern“

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseiten sind mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V nicht vereinbar. Die Barrierefreiheit der Seiten wird regelmäßig von einem externen Dienstleister überprüft. Aufgrund der Prüfungsergebnisse streben wir an, die Barrierefreiheit in technischer und redaktioneller Hinsicht kontinuierlich zu verbessern.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht vollständig barrierefrei:

1. Bildergalerien in der Mediathek (Archiv 2023 und 2021)

  • Für einen Teil der Fotos werden derzeit nur technische Dateinamen als Alternativtext angezeigt und keine inhaltlich beschreibenden Bildbeschreibungen.
  • Betroffenes Kriterium: WCAG 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte).
  • Grund: Die nachträgliche Überarbeitung aller Bildbestände ist noch nicht abgeschlossen.

2. Eingebettete Videoinhalte (Livestreams und Vortragsvideos)

  • Für einige Videos stehen derzeit keine oder nur automatisch erzeugte Untertitel zur Verfügung; zusätzliche Audiodeskriptionen oder Übersetzungen in Deutsche Gebärdensprache werden nicht angeboten.
  • Betroffene Kriterien: WCAG 1.2.x (Untertitel / Audiodeskription).
  • Grund: Die vollständige barrierefreie Aufbereitung aller Videoinhalte wäre aktuell mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Eine schrittweise Verbesserung ist vorgesehen.

3. Inhalte von Drittanbietern

  • Für die Barrierefreiheit von eingebetteten oder verlinkten Inhalten externer Anbieter (z. B. YouTube, verlinkte Partner-Websites) können wir keine Gewähr übernehmen, da diese nicht in unserem direkten Einflussbereich liegen.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.12.2025 erstellt.
Eine automatisierte Prüfung mit dem Tool “Siteimprove” und „WAVE Evaluation Tool“ sind Grundlage für die Auflistung der nicht barrierefreien Inhalte.

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.
Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.

Feedback-Formular

Bitte beachten: Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflicht und müssen ausgefüllt werden.


Kontaktdaten
Wenn Sie eine Antwort haben möchten, geben Sie bitte Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit an:
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Dr. Steffen Claus
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Referat 330 – Berufliche Aus- und Weiterbildung

19053 Schwerin
J.-Stellingstr. 14

Telefon: +49 (0)385-58815330
E-Mail: kontakt@weiterbildungstag-mv.de

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.
Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

  • Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:
  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde

Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.
Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.